
Roman Menz
Sozialhilfebehörde
Die Behörde ist das vollziehende Organ im Bereich der Sozialhilfe und in Teilen des Asylwesens. Sie ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung der Sozialhilfe- und Asylgesetzgebung sowie der Sozialstrategie. Das kantonale Sozialhilfegesetz legt die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen fest.
Die Sozialhilfebehörde wird alle vier Jahre von den Arlesheimer Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Es gilt das Majorzwahlverfahren.